Obmann
Vertretung des Vereins nach außen, Bewerbungen, Gartenrückgaben, Gartenbegehung, interne Angelegenheiten +436763945850
Obmann Stv.
interne Angelegenheiten, Parkplatzvergabe
Kassierin Finanzgebarung des Vereines
Schriftführer
Wasserablesungen, Auswertung und Fehleranalysen, Vorbereiten der Einzahlung
Schriftführer Stv.
Bauangelegenheiten, Baumschnittaktion
Über uns:
Der Zweigverein führt den Namen Verband der ÖBB Landwirtschaft BBL - Region Ost Zweigverein Kagran, Zweigvereinsnummer 2064, ZVR-Zahl: 430597452.
Der Sitz des Vereins befindet sich: 1220 Wien, Villaweg 1.
Unsere Anlage erstreckt sich links der Bahnlinie Wien Süd - Laa/Thaya von Bahnkilometer 12,300 bis 13,700.
Wir sind die größte Gartenanlage der ÖBB-Landwirtschaft mit ganzjährigem Wohnrecht mit insgesamt 148.373 m² und 330 Parzellen.
Gegründet wurde die Anlage im Jahr 1916.
Seit dem Jahre 1998 besitzen wir die Widmung Erholungsgebiet Kleingarten mit ganzjährigem Wohnrecht.
Im Vereinszentrum befindet sie die Vereinskanzlei, das Vereinsmagazin, Veranstaltungsräumlichkeiten und eine Kegelbahn.
Die Grundeigentümerin unserer Anlage ist die ÖBB Infrastruktur AG.
Die wichtigste Rechtsgrundlage stellt das Wiener Kleingartengesetz dar.
Gartenvergabe:
Die Gärten werden grundsätzlich an Mitarbeiter:innen der ÖBB vergeben.
Bauvorhaben:
Bevor Sie Bauaktivitäten planen, beachten Sie bitte die Richtlinie für Neu-, Zu-, und Umbauten auf Flächen des Kelingartenverein Kagran. Es können mit dieser schon viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Danach müssen Sie für die Genehmigung der Bauaktivitäten bzw. für zusätzliche Informationen, zu den Vereinsstunden in die Vereinsleitung kommen.
Einzahlungen:
Der Mitgliedsbeitrag, das Nutzungsentgelt und sowie der Gemeinschaftsflächenanteil werden vom Verband der ÖBB-Landwirtschaft verrechnet und sollten mit einem Einziehungsauftrag beglichen werden.
Die Grundlagen der Zahlungen sind in den aktuellen Mitgliederinformationen des Verbandes der ÖBB-Landwirtschaft nachzulesen.
Im Mai eines jeden Jahres, der genaue Termin wird zeitgerecht verlautbart, erfolgt die Einzahlung der restlichen anfallenden Kosten (v.a. Vereinsumlage, Wasser-, Kanal und Parkplatzgebühr).
Wichtige Daten für den Verein:
Bitte melden Sie die nachstehenden Daten bei Änderungen an den Vereinsvorstand:
- Adressenänderung
Die neue Adresse ist der Vereinsleitung ehestens bekanntzugeben, da ein neues Mitgliedsblatt ausgefertigt werden muss.
- Telefonnummernänderung
Diese ist im eigenen Interesse an die Vereinsleitung bekanntzugeben, damit bei Bedarf mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann. Diese Nummern werden auch an die Teilanlagenvertreter und den Verband weitergegeben.
- E-Mail-Adresse
E-Mail-Adressen sind für uns auch wichtig zur Weiterleitung von Infos und Neuigkeiten an die Mitglieder bzw. zur Kontaktaufnahme. Diese werden auch an die Teilanlagenvertreter und den Verband weitergegeben.
- KFZ - Kennzeichen
Die Bekanntgabe ist notwendig, wenn Sie einen Abstellplatz bei uns besitzen.
- Meldezettel für Hauptwohnsitz
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in unsere Gartenanlage verlegen, so ist der Meldezettel vom Obmann oder dessen Vertreter zu unterfertigen.
Eine Kopie der Meldebestätigung benötigt der Verein!
Die richtige Meldeadresse lautet:
ÖBB KGV Kagran, ......Weg, Parz. ......., 1220 Wien.
Vorgang bei Gartenrückgabe:
Eine Gartenrückgabe ist dem Obmann schriftlich mitzuteilen.
Die Ablösesumme wird von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen festgelegt.
Das Ergebnis der Schätzung ist für alle bindend.
Das Schätzgutachten ist vom ausscheidenden Mitglied zu bezahlen.
Müllentsorgung - Umweltschutz:
Nach dem Gesetz ist man verpflichtet, den Müll zu trennen und nach Problemstoffen und wiederverwertbaren Materialen zu sortieren.
Leichtverpackungen (Plastik, Metall), Altpapier und Weiß-, Buntglas müssen in den dafür vorgesehen Containern entsorgt werden. Sperrmüll ist auf den Mistplätzen der MA48 zu entsorgen, er wird von den Vereinsmüllplätzen nicht mitgenommen.
Zum Trenn-ABC der Magistratsabteilung 48 (MA48) hier klicken.
Alle biogenen Abfälle sollten kompostiert werden.
Die Müllgefäße dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.
Die Müllgebühren werden vierteljährlich direkt von der MA 6 eingefordert. Die Entleerung erfolgt ganzjährig.
Postzustellung:
Die Post wird ganzjährig zugestellt.
Eine Postzustellung wird nur durchgeführt, wenn ein Briefkasten von der Vereinsleitung zugewiesen wurde oder der Garten entlang einer öffentlichen Straße liegt.
Ruhezeiten:
Von 15. April 2023 bis 30. September 2024 gilt unsere Ruhezeitenregelung.Montag bis Samstag von 12:00 - 14:00 sowie ab 19:30 - 07:00 in der Früh, Sonn- und Feiertag ganztägig. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ruhezeiten.
2020 Baumpflanzung mit SPÖ Vertretern der Stadtregierung und des Bezirkes und dem VST des KGV Kagran
2023 Kleingartenmesse, Landtagsabgeordneter und Gemeinderat Josef Taucher, BM Michael Ludwig, Präsident Erich Rohrhofer, Obmann KGV Kagran Gerhard Grundböck, Kassier Günter Farnberger
20230509 Landtagsabgeordneter und Gemeinderat Josef Taucher, Mikocki Josh Stadt Wien Umweltschutz, Obmann KGV Kagran Gerhard Grundböck
Derzeit keine freien Gärten